§ 12b StVGNichtanwendbarkeit der HöchstbeträgeDie §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird. |
§ 12b StVGNichtanwendbarkeit der HöchstbeträgeDie §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird. |