§
Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus der Steuer für den Selbstverbrauch sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge (SVStFreigG)

§ 1Freigabe der stillgelegten Mittel
§ 2Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge
§ 3Berlin-Klausel
§ 4Inkrafttreten