§ 9 ThermMstrVInkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft. (2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden. |
§ 9 ThermMstrVInkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft. (2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden. |