§ 3 TierGesGAllgemeine Pflichten des TierhaltersWer Vieh oder Fische hält, hat zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
|
§ 3 TierGesGAllgemeine Pflichten des TierhaltersWer Vieh oder Fische hält, hat zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
|