§ 1 TierSchHuVAnwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris). (2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
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§ 1 TierSchHuVAnwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris). (2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
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