§ 124 UrhGWissenschaftliche Ausgaben und LichtbilderFür den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden. |
§ 124 UrhGWissenschaftliche Ausgaben und LichtbilderFür den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden. |