§ 44c ViehVerkVVerbot der ÜbernahmeEin Tierhalter darf einen Einhufer in seinen Bestand nur übernehmen, wenn der Einhufer
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§ 44c ViehVerkVVerbot der ÜbernahmeEin Tierhalter darf einen Einhufer in seinen Bestand nur übernehmen, wenn der Einhufer
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