§ 8 WeinkMstrVInkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. (2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden. |
§ 8 WeinkMstrVInkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. (2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden. |