§ 141 WPOInkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft. |
§ 141 WPOInkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft. |