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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)

§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Arten der Begründung
§ 3Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4Formvorschriften
§ 5Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7Grundbuchvorschriften
§ 8Teilung durch den Eigentümer
§ 9Schließung der Wohnungsgrundbücher
§ 9aGemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9bVertretung
§ 10Allgemeine Grundsätze
§ 11Aufhebung der Gemeinschaft
§ 12Veräußerungsbeschränkung
§ 13Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
§ 14Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15Pflichten Dritter
§ 16Nutzungen und Kosten
§ 17Entziehung des Wohnungseigentums
§ 18Verwaltung und Benutzung
§ 19Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 20Bauliche Veränderungen
§ 21Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
§ 22Wiederaufbau
§ 23Wohnungseigentümerversammlung
§ 24Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25Beschlussfassung
§ 26Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 26aZertifizierter Verwalter
§ 27Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
§ 29Verwaltungsbeirat
§ 30Wohnungserbbaurecht
§ 31Begriffsbestimmungen
§ 32Voraussetzungen der Eintragung
§ 33Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35Veräußerungsbeschränkung
§ 36Heimfallanspruch
§ 37Vermietung
§ 38Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39Zwangsversteigerung
§ 40Haftung des Entgelts
§ 41Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42Belastung eines Erbbaurechts
§ 43Zuständigkeit
§ 44Beschlussklagen
§ 45Fristen der Anfechtungsklage
§ 46Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
§ 47Auslegung von Altvereinbarungen
§ 48Übergangsvorschriften
§ 49Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse