§ 52 WpHGAusschluss der AnfechtungDie Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden. |
§ 52 WpHGAusschluss der AnfechtungDie Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden. |