§
Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (WStatG)

§ 1Durchführung der allgemeinen Wahlstatistik
§ 2Art der Statistik
§ 3Stichprobenauswahl
§ 4Erhebungs- und Hilfsmerkmale sowie Bildung der Geburtsjahresgruppen
§ 5Durchführende Stellen
§ 6Wahlstatistische Auszählungen der Gemeinden
§ 7Ergebnisfeststellung
§ 8Veröffentlichung der Ergebnisse