§
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV)

§ 1Anwendungsbereich der Verordnung
§ 2Vermittlungsabsprachen
§ 3Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
§ 5Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
§ 6Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
§ 8Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
§ 10Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 10aUnternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
§ 11Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12Au-pair-Beschäftigungen
§ 13Hausangestellte von Entsandten
§ 14Sonstige Beschäftigungen
§ 15Praktika zu Weiterbildungszwecken
§ 15aSaisonabhängige Beschäftigung
§ 15bSchaustellergehilfen
§ 15cHaushaltshilfen
§ 16Geschäftsreisende
§ 17Betriebliche Weiterbildung
§ 18Journalistinnen und Journalisten
§ 19Werklieferungsverträge
§ 20Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21Dienstleistungserbringung
§ 22Besondere Berufsgruppen
§ 23Internationale Sportveranstaltungen
§ 24Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 24aBerufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
§ 24bWindenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
§ 25Kultur und Unterhaltung
§ 26Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27Grenzgängerbeschäftigung
§ 28Deutsche Volkszugehörige
§ 29Internationale Abkommen
§ 30Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
§ 31Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
§ 34Beschränkung der Zustimmung
§ 35Reichweite der Zustimmung
§ 36Erteilung der Zustimmung
§ 37Härtefallregelung
§ 38Anwerbung und Vermittlung
§ 39Ordnungswidrigkeiten
Anlage(zu § 32) (weggefallen)
Anlage(zu § 38)