§ 4 ArbGGAusschluß der ArbeitsgerichtsbarkeitIn den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden. |
§ 4 ArbGGAusschluß der ArbeitsgerichtsbarkeitIn den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden. |