§ 30 BattGEinziehungIst eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 Absatz 1 begangen worden, so können Gegenstände eingezogen werden,
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§ 30 BattGEinziehungIst eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 Absatz 1 begangen worden, so können Gegenstände eingezogen werden,
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