§ 1089 BGBNießbrauch an einer ErbschaftDie Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung. |
§ 1089 BGBNießbrauch an einer ErbschaftDie Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung. |