§ 2361 BGBEinziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen ErbscheinsErgibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos. |
§ 2361 BGBEinziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen ErbscheinsErgibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos. |