Als Bergfahrt giltauf dem, den oder derdie Fahrt in RichtungUnteren Havel-Wasserstraße mit Großer Wannsee und allen parallelen NebenstreckenSpreemündungPotsdamer HavelJungfernseeHavelkanalHavel-Oder-Wasserstraßeübrigen in § 22.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und AltarmenGewässerende.