§ 48a BNotOAltersgrenzeDie Notare erreichen mit dem Ende des Monats, in dem sie das siebzigste Lebensjahr vollenden, die Altersgrenze. |
§ 48a BNotOAltersgrenzeDie Notare erreichen mit dem Ende des Monats, in dem sie das siebzigste Lebensjahr vollenden, die Altersgrenze. |