§
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (BwHFV)

Eingangsformel
§ 1Zweck
§ 2Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bei gesundheitlichen Schädigungen als Folge von Wehrdienstbeschädigungen
§ 3Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
§ 4Sachleistungsprinzip
§ 5Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
§ 6Medizinische Vorsorgeleistungen
§ 7Ambulante allgemeinmedizinische Untersuchungen und Behandlungen
§ 8Ambulante fachärztliche Untersuchungen und Behandlungen
§ 9Ambulante zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
§ 10Krankenhausbehandlung
§ 11Palliativversorgung
§ 12Organspenden und andere Spenden
§ 13Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
§ 14Heilmittel
§ 15Arzneimittel und Medizinprodukte, einschließlich digitaler Gesundheitsanwendungen
§ 16Hilfsmittel
§ 17Sehhilfen
§ 18Eigentum an Hilfsmitteln
§ 19Häusliche Krankenpflege
§ 19aKurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 20Familien- und Haushaltshilfe
§ 21Soziotherapie
§ 22Behandlung während eines dienstlich angeordneten Aufenthaltes im Ausland
§ 23Behandlung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland
§ 24Krankentransporte, Reiseauslagen
§ 25Reiseauslagen bei Aufenthalt außerhalb des Dienstortes und der berücksichtigungsfähigen Wohnung
§ 26Verpflegungsgeld bei stationären Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgeleistungen sowie bei Unterbringung in einem Pflegeheim
§ 27Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 28Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 29Künstliche Befruchtung
§ 30Behandlung in Notfällen
§ 31Verwaltungsvorschriften
§ 32Inkrafttreten, Außerkrafttreten