§ 109 DRiGBefähigung zum RichteramtWer am 1. Juli 2003 zum Richteramt befähigt ist, behält diese Befähigung. |
§ 109 DRiGBefähigung zum RichteramtWer am 1. Juli 2003 zum Richteramt befähigt ist, behält diese Befähigung. |