§ 21 eIDKGUngültigkeit(1) Eine eID-Karte ist ungültig, wenn
(2) Die eID-Karte-Behörde hat eine eID-Karte für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung im Zeitpunkt der Ausstellung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind. |