§
Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)

§ 1Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben
§ 2aAusnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen
§ 2bAusnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Serviceeinrichtungen
§ 3Ziele der Regulierung
§ 4Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
§ 5Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 6Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 7Getrennte Rechnungslegung
§ 8Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen
§ 8aUnabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen in Bezug auf wesentliche Funktionen
§ 8bUnparteilichkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
§ 8cAuslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers von Eisenbahnanlagen
§ 8dFinanzielle Transparenz
§ 8eEuropäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
§ 9Geschäftsplan des Betreibers von Eisenbahnanlagen
§ 10Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen
§ 10aBesondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen
§ 11Zugang zu Leistungen
§ 12Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen; getrennte Rechnungsführung
§ 13Serviceeinrichtungen
§ 14Zugang zu weiteren Leistungen
§ 15Werksbahnen
§ 16Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
§ 17Umfang der Marktüberwachung
§ 18Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
§ 19Schienennetz-Nutzungsbedingungen
§ 20Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
§ 21Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
§ 22Eintritt eines Drittunternehmens
§ 23Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 24Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
§ 25Anreizsetzung
§ 26Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
§ 27Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
§ 28Inflationsfaktor, Produktivitätsfaktor
§ 29Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen mit dem Betreiber der Schienenwege
§ 30Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
§ 31Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
§ 31aErmittlung der Entgelte des Betreibers der Personenbahnsteige und des Betreibers der Laderampen
§ 32Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
§ 33Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 34Entgeltgrundsätze
§ 35Besondere Bedingungen bei Entgelten
§ 36Ausgestaltung der Entgelte
§ 37Ausgestaltung der Entgelte für Eisenbahnanlagen und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Kostendeckungsbericht
§ 38Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege
§ 39Besondere Entgeltregelungen, leistungsabhängige Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
§ 40Entgelte für vorgehaltene Schienenwegkapazität
§ 41Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
§ 42Rechte an Schienenwegkapazität
§ 43Rechte an und Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
§ 44Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
§ 45Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 46Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 47Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Kapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
§ 48Anforderungen an Zugangsberechtigte
§ 49Rahmenvertrag
§ 49aVerfahren zur Genehmigung von Rahmenverträgen
§ 50Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
§ 51Antragstellung
§ 52Netzfahrplanerstellung, Koordinierungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren
§ 52aPilotprojekte zur Erprobung neuer Modelle der Kapazitätsnutzung und der Fahrplanerstellung sowie des Deutschlandtakts; Verordnungsermächtigung
§ 53Netzfahrplanerstellung, Konsultationsverfahren
§ 54Nutzungsvertrag
§ 55Überlastete Schienenwege
§ 56Anträge außerhalb der Erstellung des Netzfahrplans
§ 57Besondere Schienenwege
§ 58Kapazitätsanalyse
§ 59Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 60Nutzung von Zugtrassen
§ 61Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
§ 62Sondermaßnahmen bei Störungen
§ 66Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben
§ 67Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
§ 68Entscheidungen der Regulierungsbehörde
§ 69Gebühren und Auslagen
§ 70Überwachung der Entflechtungsvorschriften
§ 71Berichtspflichten
§ 72Besondere Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
§ 73Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
§ 74Wissenschaftliche Beratung der Regulierungsbehörde
§ 75Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
§ 76Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 77Beschlusskammern
§ 77aGerichtliches Verfahren
§ 78Gutachten der Monopolkommission
§ 79Eisenbahninfrastrukturbeirat
§ 80Übergangsvorschriften
Anlage 1Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
Anlage 2(zu den §§ 10 bis 14)Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende Leistungen
Anlage 3(zu § 19)Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
Anlage 4(zu den §§ 25 bis 27)Anreizsetzung
Anlage 5(zu § 29)Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der Schienenwege
Anlage 6(zu § 34 Absatz 4)Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
Anlage 7(zu § 36 Absatz 2 und § 39)Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
Anlage 9(zu § 70 Absatz 1)Der Regulierungsbehörde auf Verlangen vorzulegende Buchführungsdaten