§
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG)

§ 1Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
§ 2Wahlsystem, Sitzverteilung
§ 3Gliederung des Wahlgebietes
§ 4Geltung des Bundeswahlgesetzes
§ 5Wahlorgane
§ 6Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
§ 6aAusschluss vom Wahlrecht
§ 6bWählbarkeit
§ 6cVerbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
§ 7Wahltag
§ 8Wahlvorschlagsrecht
§ 9Inhalt und Form der Wahlvorschläge
§ 10Aufstellung der Wahlvorschläge
§ 11Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
§ 12Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
§ 13Beseitigung von Mängeln
§ 14Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
§ 15Stimmzettel
§ 16Stimmabgabe
§ 17Wahlgeräte
§ 18Feststellung des Wahlergebnisses
§ 19Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 20Unterrichtung über das Wahlergebnis
§ 21Erwerb der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
§ 22Ende und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
§ 23Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
§ 24Berufung von Listennachfolgern
§ 25Wahlkosten, Wahlordnung
§ 26Wahlprüfung und Anfechtung
§ 27
§ 28Staatliche Mittel für sonstige politische Vereinigungen
§ 29Übergangsregelung
§ 30