§ 4 EZulV 1976Höhe und Berechnung der Zulage(1) Die Zulage beträgt für Dienst
(2) Für Dienst über volle Stunden hinaus wird die Zulage anteilig gewährt. |
§ 4 EZulV 1976Höhe und Berechnung der Zulage(1) Die Zulage beträgt für Dienst
(2) Für Dienst über volle Stunden hinaus wird die Zulage anteilig gewährt. |