§ 336 FamFGEinlegung der Beschwerde durch den BetroffenenDer Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist. |
§ 336 FamFGEinlegung der Beschwerde durch den BetroffenenDer Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist. |