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Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG)

§ 1Zweck und Ziel
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§ 5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
§ 6Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
§ 6aVerordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
§ 7Regeln der Technik
§ 8Verantwortliche
§ 9Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude
§ 10Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
§ 11Mindestwärmeschutz
§ 12Wärmebrücken
§ 13Dichtheit
§ 14Sommerlicher Wärmeschutz
§ 15Gesamtenergiebedarf
§ 16Baulicher Wärmeschutz
§ 17Aneinandergereihte Bebauung
§ 18Gesamtenergiebedarf
§ 19Baulicher Wärmeschutz
§ 20Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
§ 21Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
§ 22Primärenergiefaktoren
§ 23Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 24Einfluss von Wärmebrücken
§ 25Berechnungsrandbedingungen
§ 26Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
§ 27Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
§ 28Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
§ 29Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
§ 30Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
§ 31Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
§ 32Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
§ 33Andere Berechnungsverfahren
§ 34Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs
§ 35Nutzung solarthermischer Anlagen
§ 36Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 37Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme
§ 38Nutzung von fester Biomasse
§ 39Nutzung von flüssiger Biomasse
§ 40Nutzung von gasförmiger Biomasse
§ 41Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien
§ 42Nutzung von Abwärme
§ 43Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
§ 44Fernwärme oder Fernkälte
§ 45Maßnahmen zur Einsparung von Energie
§ 46Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
§ 47Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
§ 48Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
§ 49Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
§ 50Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
§ 51Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
§ 52Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude
§ 53Ersatzmaßnahmen
§ 54Kombination
§ 55Ausnahmen
§ 56Abweichungsbefugnis
§ 57Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
§ 58Betriebsbereitschaft
§ 59Sachgerechte Bedienung
§ 60Wartung und Instandhaltung
§ 61Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
§ 62Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
§ 63Raumweise Regelung der Raumtemperatur
§ 64Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
§ 65Begrenzung der elektrischen Leistung
§ 66Regelung der Be- und Entfeuchtung
§ 67Regelung der Volumenströme
§ 68Wärmerückgewinnung
§ 69Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
§ 70Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
§ 71Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
§ 72Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
§ 73Ausnahme
§ 74Betreiberpflicht
§ 75Durchführung und Umfang der Inspektion
§ 76Zeitpunkt der Inspektion
§ 77Fachkunde des Inspektionspersonals
§ 78Inspektionsbericht; Registriernummern
§ 79Grundsätze des Energieausweises
§ 80Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 81Energiebedarfsausweis
§ 82Energieverbrauchsausweis
§ 83Ermittlung und Bereitstellung von Daten
§ 84Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 85Angaben im Energieausweis
§ 86Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
§ 87Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
§ 88Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
§ 89Fördermittel
§ 90Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 91Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude
§ 92Erfüllungserklärung
§ 93Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
§ 94Verordnungsermächtigung
§ 95Behördliche Befugnisse
§ 96Private Nachweise
§ 97Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
§ 98Registriernummer
§ 99Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 100Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
§ 101Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
§ 102Befreiungen
§ 103Innovationsklausel
§ 104Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
§ 105Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
§ 106Gemischt genutzte Gebäude
§ 107Wärmeversorgung im Quartier
§ 108Bußgeldvorschriften
§ 109Anschluss- und Benutzungszwang
§ 110Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 111Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 112Übergangsvorschriften für Energieausweise
§ 113Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
§ 114Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
Anlage 1(zu § 15 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
Anlage 2(zu § 18 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
Anlage 3(zu § 19)Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
Anlage 4(zu § 22 Absatz 1)Primärenergiefaktoren
Anlage 5(zu § 31 Absatz 1)Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
Anlage 6(zu § 32 Absatz 3)Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
Anlage 7(zu § 48)Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
Anlage 8(zu den §§ 69, 70 und 71 Absatz 1)Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Anlage 9(zu § 85 Absatz 6)Umrechnung in Treibhausgasemissionen
Anlage 10(zu § 86)Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Anlage 11(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen