§ 349a LAGMindestbetrag für RückforderungenAusgleichsleistungen werden nicht zurückgefordert, solange der auf den jeweiligen Rückzahlungspflichtigen entfallende Rückforderungsbetrag 50 Euro unterschreitet. |
§ 349a LAGMindestbetrag für RückforderungenAusgleichsleistungen werden nicht zurückgefordert, solange der auf den jeweiligen Rückzahlungspflichtigen entfallende Rückforderungsbetrag 50 Euro unterschreitet. |