§
Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern (LMEV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Verfahren bei der Anzeige
§ 3aVorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten
§ 4Lebende Tiere
§ 5Einfuhr
§ 6Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen
§ 7Einfuhruntersuchung
§ 8Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung
§ 8aVerfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung für bestimmte Sendungen
§ 9Durchfuhr
§ 10Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen
§ 11Schiffsausrüster
§ 12Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern
§ 13Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 13aVerbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
§ 14Verfahren bei der Wiedereinfuhr
§ 15Benennung von Eingangsorten und Einfuhrorten
§ 16Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 17Amtliche Kontrollen
§ 18Ausnahmeregelungen
§ 19Straftaten
§ 20Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1(zu § 5 Absatz 2 Nummer 3)Lebensmittel, die nicht einer Einfuhruntersuchung nach § 7 zu unterziehen sind
Anlage 2(zu § 6 Absatz 1)Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen
Anlage 2a(zu § 6 Absatz 2 Satz 2)
Anlage 3(zu § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 Satz 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle
Anlage 4(zu § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 5 Satz 3 und § 10 Absatz 5)Durchführung der Warenuntersuchung