§
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Verantwortlichkeit
§ 3Grundregel für den Betrieb
§ 3aSprachkenntnisse der Flugbesatzung im gewerblichen Luftverkehr
§ 4Zulässige Betriebszeiten
§ 10Wägung der Luftfahrzeuge
§ 14Lufttüchtigkeitsanweisung
§ 18Ausrüstung
§ 19Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist
§ 20Ergänzungsausrüstung, die durch die Betriebsart erforderlich ist
§ 21Ergänzungsausrüstung, die durch äußere Betriebsbedingungen erforderlich ist
§ 22Zusätzliche Ergänzungsausrüstung
§ 23Verwendung des Luftfahrzeugs
§ 24Betriebsgrenzen für Luftfahrzeuge
§ 24aBesondere betriebliche Genehmigungen
§ 25Verlust der Lufttüchtigkeit
§ 26Ausfall von Ausrüstungsteilen
§ 27Kontrollen nach Klarlisten
§ 28Anzeigepflicht
§ 29Betriebsstoffmengen
§ 30Bordbuch
§ 31Flugdurchführungsplan
§ 32Zusammensetzung der Flugbesatzung
§ 33Verhalten der Besatzung im Flugbetrieb
§ 34Betriebsmindestbedingungen und Mindestflughöhen
§ 35Wettermindestbedingungen
§ 36Überwachung
§ 37Flugbetriebshandbuch
§ 38Betriebsleiter
§ 39Anzeigepflicht
§ 40Flugbetriebspersonal
§ 41Zusammensetzung der Besatzung
§ 42Anforderungen an die Besatzungsmitglieder
§ 43Aufenthalt im Führerraum
§ 44Aufgaben des Flugdienstberaters
§ 45Flugdurchführungsplan
§ 46Betriebsstoffmengen
§ 47Mindestausrüstungsliste
§ 48Klarlisten
§ 51Such- und Rettungsdienst
§ 52Fluggäste
§ 53Einmotorige Luftfahrzeuge
§ 54Arbeitsflüge
§ 55Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen
§ 56Durchführungsvorschriften
§ 57Ordnungswidrigkeiten
§ 58Inkrafttreten
Schlußformel