§ 93a MarkenGEntschädigung von Zeugen, Vergütung von SachverständigenZeugen erhalten eine Entschädigung und Sachverständige eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. |
§ 93a MarkenGEntschädigung von Zeugen, Vergütung von SachverständigenZeugen erhalten eine Entschädigung und Sachverständige eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. |