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§ 46 PatAnwAPrV

Bewertung der Prüfungsleistungen

Jede Klausur sowie die mündliche Prüfung ist mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:

sehr guteine besonders hervorragende Leistung

= 16 bis 18 Punkte
guteine erheblich über

den durchschnittlichen

Anforderungen

liegende Leistung






= 13 bis 15 Punkte
voll-

befriedigend
eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende

Leistung






= 10 bis 12 Punkte
befriedigendeine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht





= 7 bis 9 Punkte
ausreichendeine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht





= 4 bis 6 Punkte
mangelhafteine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung





= 1 bis 3 Punkte
ungenügendeine völlig unbrauchbare Leistung

= 0 Punkte.