§ 23b PAuswVGültigkeitsdauerDer elektronische Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. |
§ 23b PAuswVGültigkeitsdauerDer elektronische Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. |