§
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG)

§ 1Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
§ 4Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 5Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 6Pflanzenschutzmaßnahmen
§ 8Anordnungen der zuständigen Behörden
§ 9Persönliche Anforderungen
§ 10Anzeige bei Beratung und Anwendung
§ 11Aufzeichnungs- und Informationspflichten
§ 12Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 13Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 14Verbote
§ 15Beseitigungspflicht
§ 16Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
§ 17Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
§ 18Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
§ 19Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
§ 20Versuchszwecke
§ 21Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 22Weitergehende Länderbefugnisse
§ 23Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
§ 24Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
§ 25Ausfuhr
§ 26Getrennte Lagerung
§ 27Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
§ 28Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
§ 29Inverkehrbringen in besonderen Fällen
§ 30Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
§ 31Kennzeichnung
§ 32Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
§ 33Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
§ 34Beteiligungen
§ 35Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
§ 36Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
§ 37Neue Erkenntnisse
§ 38Verlängerung der Zulassung
§ 39Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
§ 40Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
§ 41Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
§ 42Zusatzstoffe
§ 43Kennzeichnung von Zusatzstoffen
§ 44Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
§ 45Pflanzenstärkungsmittel
§ 46Genehmigung für den Parallelhandel
§ 47Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
§ 48Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
§ 49Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
§ 50Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
§ 51Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
§ 52Prüfung
§ 53Betriebsanleitung
§ 54Entschädigung
§ 55Forderungsübergang
§ 57Julius Kühn-Institut
§ 58Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
§ 59Durchführung in den Ländern
§ 60Behördliche Anordnungen
§ 61Mitwirkung von Zolldienststellen
§ 62Befugte Zolldienststellen
§ 63Auskunftspflicht
§ 64Meldepflicht
§ 65Geheimhaltung
§ 66Übermittlung von Daten
§ 67Außenverkehr
§ 68Bußgeldvorschriften
§ 69Strafvorschriften
§ 70Unberührtheitsklausel
§ 71Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
§ 72Eilverordnungen
§ 73Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 74Übergangsvorschriften