§ 8 REITGAnmeldung als REIT-AktiengesellschaftDie Firma der REIT-Aktiengesellschaft (§ 6) ist bei dem zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. |
§ 8 REITGAnmeldung als REIT-AktiengesellschaftDie Firma der REIT-Aktiengesellschaft (§ 6) ist bei dem zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. |