§ 25 SaatVBescheid(1) In dem Bescheid über den Antrag auf Zulassung sind anzugeben:
(2) Für die Zulassungsnummer gilt § 14 Abs. 2 entsprechend. |
§ 25 SaatVBescheid(1) In dem Bescheid über den Antrag auf Zulassung sind anzugeben:
(2) Für die Zulassungsnummer gilt § 14 Abs. 2 entsprechend. |