§ 32 SGB 1Verbot nachteiliger VereinbarungenPrivatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. |
§ 32 SGB 1Verbot nachteiliger VereinbarungenPrivatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. |