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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Örtliche Zuständigkeit
§ 3Amtshilfepflicht
§ 4Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
§ 5Auswahl der Behörde
§ 6Durchführung der Amtshilfe
§ 7Kosten der Amtshilfe
§ 8Begriff des Verwaltungsverfahrens
§ 9Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
§ 10Beteiligungsfähigkeit
§ 11Vornahme von Verfahrenshandlungen
§ 12Beteiligte
§ 13Bevollmächtigte und Beistände
§ 14Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
§ 15Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
§ 16Ausgeschlossene Personen
§ 17Besorgnis der Befangenheit
§ 18Beginn des Verfahrens
§ 19Amtssprache
§ 20Untersuchungsgrundsatz
§ 21Beweismittel
§ 22Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
§ 23Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
§ 24Anhörung Beteiligter
§ 25Akteneinsicht durch Beteiligte
§ 26Fristen und Termine
§ 27Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 28Wiederholte Antragstellung
§ 29Beglaubigung von Dokumenten
§ 30Beglaubigung von Unterschriften
§ 31Begriff des Verwaltungsaktes
§ 31aVollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
§ 32Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
§ 33Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
§ 34Zusicherung
§ 35Begründung des Verwaltungsaktes
§ 36Rechtsbehelfsbelehrung
§ 37Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
§ 38Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
§ 39Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
§ 40Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
§ 41Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
§ 42Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
§ 43Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
§ 44Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 45Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 46Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 47Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 48Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
§ 49Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
§ 50Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
§ 51Rückgabe von Urkunden und Sachen
§ 52Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
§ 53Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 54Vergleichsvertrag
§ 55Austauschvertrag
§ 56Schriftform
§ 57Zustimmung von Dritten und Behörden
§ 58Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 59Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
§ 60Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
§ 61Ergänzende Anwendung von Vorschriften
§ 62Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
§ 63Erstattung von Kosten im Vorverfahren
§ 64Kostenfreiheit
§ 65Zustellung
§ 66Vollstreckung
§ 67Begriffsbestimmungen
§ 67aErhebung von Sozialdaten
§ 67bSpeicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
§ 67cZweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
§ 67dÜbermittlungsgrundsätze
§ 67eErhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
§ 68Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
§ 69Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
§ 70Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
§ 71Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
§ 72Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
§ 73Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
§ 74Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
§ 74aÜbermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
§ 75Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
§ 76Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
§ 77Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
§ 78Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
§ 79Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
§ 80Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
§ 81Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
§ 81aGerichtlicher Rechtsschutz
§ 81bKlagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
§ 81cAntrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
§ 82Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
§ 82aInformationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 83Auskunftsrecht der betroffenen Personen
§ 83aBenachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten
§ 84Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
§ 85Strafvorschriften
§ 85aBußgeldvorschriften
§ 86Zusammenarbeit
§ 87Beschleunigung der Zusammenarbeit
§ 88Auftrag
§ 89Ausführung des Auftrags
§ 90Anträge und Widerspruch beim Auftrag
§ 91Erstattung von Aufwendungen
§ 92Kündigung des Auftrags
§ 93Gesetzlicher Auftrag
§ 94Arbeitsgemeinschaften
§ 95Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
§ 96Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
§ 97Durchführung von Aufgaben durch Dritte
§ 98Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 99Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
§ 100Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
§ 101Auskunftspflicht der Leistungsträger
§ 101aMitteilungen der Meldebehörden
§ 102Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
§ 103Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
§ 104Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
§ 105Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
§ 106Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
§ 107Erfüllung
§ 108Erstattung in Geld, Verzinsung
§ 109Verwaltungskosten und Auslagen
§ 110Pauschalierung
§ 111Ausschlussfrist
§ 112Rückerstattung
§ 113Verjährung
§ 114Rechtsweg
§ 115Ansprüche gegen den Arbeitgeber
§ 116Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
§ 117Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
§ 118Bindung der Gerichte
§ 119Übergang von Beitragsansprüchen
§ 120Übergangsregelung