§ 343 StGBAussageerpressung(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. |
§ 343 StGBAussageerpressung(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. |