§ 15 StrRehaGAnwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes und der StrafprozessordnungSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung entsprechend. |
§ 15 StrRehaGAnwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes und der StrafprozessordnungSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung entsprechend. |