§ 137 StVollzGUnterbringung in einer EntziehungsanstaltZiel der Behandlung des Untergebrachten in einer Entziehungsanstalt ist es, ihn von seinem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben. |
§ 137 StVollzGUnterbringung in einer EntziehungsanstaltZiel der Behandlung des Untergebrachten in einer Entziehungsanstalt ist es, ihn von seinem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben. |