§ 142 StVollzGEinrichtungen für Mütter mit KindernIn Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können. |
§ 142 StVollzGEinrichtungen für Mütter mit KindernIn Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können. |