§ 87i UrhGVermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend. |
§ 87i UrhGVermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend. |