§ 6 VSGZustVInkrafttreten und Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) |
§ 6 VSGZustVInkrafttreten und Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) |