§ 11 WGSVGGleichstellung nachgezahlter Beiträge mit PflichtbeiträgenFolgende nachgezahlte Beiträge stehen Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gleich:
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§ 11 WGSVGGleichstellung nachgezahlter Beiträge mit PflichtbeiträgenFolgende nachgezahlte Beiträge stehen Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gleich:
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