§
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Sicherung der Zweckbestimmung
§ 3Zuständige Stelle
§ 4Überlassung an Wohnberechtigte
§ 5Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
§ 5aSondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
§ 6
§ 7Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
§ 8Kostenmiete
§ 8aErmittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
§ 8bErmittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
§ 9Einmalige Leistungen
§ 10Einseitige Mieterhöhung
§ 11Kündigungsrecht des Mieters
§ 12
§ 13Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 14Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
§ 15Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 16Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
§ 17Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
§ 18Bestätigung
§ 18aHöhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
§ 18bBerechnung der neuen Jahresleistung
§ 18cÖffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
§ 18dZins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
§ 18eEntsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
§ 18fMieterhöhung
§ 19Gleichstellungen
§ 20Wohnheime
§ 21Untermietverhältnisse
§ 22Bergarbeiterwohnungen
§ 23Erweiterter Anwendungsbereich
§ 24Verwaltungszwang
§ 25Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
§ 26Ordnungswidrigkeiten
§ 27Weitergehende Verpflichtungen
§ 28Ermächtigungen
§ 29Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
§ 30Geltung im Saarland