§ 8 WoFGBesondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten WohneigentumsBei der Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
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§ 8 WoFGBesondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten WohneigentumsBei der Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
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