§ 698 ZPOAbgabe des Verfahrens am selben GerichtDie Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden. |
§ 698 ZPOAbgabe des Verfahrens am selben GerichtDie Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden. |