§
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (ErstrG)

§ 1Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen
§ 2Löschung von eingetragenen Warenzeichen
§ 3Widerspruch gegen angemeldete Warenzeichen
§ 4Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen
§ 5Anzuwendendes Recht
§ 6Wirkung erteilter Patente
§ 6aPatentdauer
§ 7Wirtschaftspatente
§ 8Nicht in deutscher Sprache vorliegende Patente
§ 9Benutzungsrechte an Ausschließungspatenten
§ 10Patentanmeldungen
§ 11Recherche
§ 12Prüfung erteilter Patente
§ 13Einspruchsverfahren in besonderen Fällen
§ 14Überleitung von Berichtigungsverfahren
§ 15Abzweigung
§ 20Löschung eingetragener Marken nach § 10 Abs. 2 des Warenzeichengesetzes
§ 21Löschung eingetragener Marken nach § 11 des Warenzeichengesetzes
§ 22Prüfung angemeldeter Marken
§ 23Bekanntmachung angemeldeter Marken, Widerspruch
§ 24Schutzdauer
§ 25Übertragung einer Marke, Warenzeichenverbände
§ 26Zusammentreffen von Rechten
§ 27Vorbenutzungsrechte
§ 28Weiterbenutzungsrechte
§ 29Zusammentreffen mit Benutzungsrechten nach § 23 des Patentgesetzes
§ 30Warenzeichen und Marken
§ 31Sonstige Kennzeichenrechte
§ 32Weiterbenutzungsrecht
§ 33Umwandlung
§ 34Antrag auf Umwandlung
§ 35Anwendung des Warenzeichengesetzes
§ 36Zusammentreffen von umgewandelten Herkunftsangaben und Warenzeichen
§ 37Schutzfähigkeit umgewandelter Herkunftsangaben
§ 38Weiterbenutzungsrecht
(XXXX) §§ 47 und 48
§ 49Arbeitnehmererfindungen
§ 50Überleitung von Schlichtungsverfahren
§ 51Überleitung von Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren
§ 52Fristen
§ 53Gebühren
§ 54Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und sonstiger Rechtsvorschriften
§ 55Inkrafttreten