§ 75 BauGBEinsichtnahme in den UmlegungsplanBis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. |
§ 75 BauGBEinsichtnahme in den UmlegungsplanBis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. |